Ethikkodex der Bawer SPA
Der von BAWER SpA verabschiedete Ethikkodex umfasst eine Reihe von Grundsätzen und Regeln, deren Einhaltung für das reibungslose Funktionieren und die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Unternehmens von grundlegender Bedeutung ist. Er stellt die „Charta der Grundrechte und -pflichten“ dar, durch die das Unternehmen:
- 1. klärt seine ethische und soziale Verantwortung gegenüber verschiedenen internen und externen Interessengruppen, wie etwa: Aktionären, Mitarbeitern, Partnern, Lieferanten, öffentlichen Einrichtungen, Kunden usw.;
- sucht nach Wegen, um die vielfältigen Interessen und berechtigten Erwartungen der Beteiligten auszugleichen und/oder Gleichgewichtspunkte zu finden.
GRUNDSÄTZE
BAWER SpA ist davon überzeugt, dass die ethischen Grundsätze, die die westliche Wirtschafts- und Industriewelt bestimmen, von jedem ihrer Mitglieder respektiert werden müssen, seien es Manager, Angestellte, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten usw.
Diese Grundsätze werden durch den größten Respekt für Folgendes repräsentiert:
1. die Menschenwürde in allen ihren Formen;
2. die Sorge für und den Schutz der Gesundheit sowie der körperlichen und seelischen Unversehrtheit seiner Arbeitnehmer und Mitarbeiter;
3. Fairness in den Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Kunden;
4. Transparenz in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und/oder zu Aufsichts- und Kontrollorganen in allen ihren Ausdrucksformen.
REGELN UND VERHALTENSSTANDARDS
BAWER SpA verpflichtet sich, Folgendes zu garantieren:
1. UNPARTEILICHKEIT: Allen Mitarbeitern und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit bieten, ohne Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Meinung, Nationalität, Geschlecht, Alter, körperlichen oder sozialen Bedingungen.
2. ARBEITSUMGEBUNG: Stellen Sie sicher, dass es in internen und externen Arbeitsbeziehungen keine sexuelle Belästigung oder Verhaltensweisen oder Initiativen gibt, die ein einschüchterndes, feindseliges oder isolierendes Arbeitsumfeld für einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern schaffen, die die Arbeitsleistung anderer negativ beeinflussen oder die Beschäftigungs- und/oder Karriereaussichten anderer behindern, und zwar allein aus Gründen der persönlichen Konkurrenz.
3. ENTWICKLUNG: Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes Mitarbeiters und Mitarbeiters durch Schulungen und Auffrischungskurse;
4. WERT DER RESSOURCEN: Gewährleistung einer fairen Behandlung auf Grundlage von Leistungs- und Kompetenzkriterien
5. DATENSCHUTZ: Schützen Sie Informationen über Mitarbeiter und Mitarbeiter, die innerhalb und außerhalb des Unternehmens generiert oder erworben wurden, und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen, um den Missbrauch dieser Informationen zu verhindern.
6. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT: Förderung und Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiter.
Die Empfänger verpflichten sich:
1. VERANTWORTUNG: Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung im Einklang mit den zugewiesenen Aufgaben, Zielen und Verantwortlichkeiten, ohne die Durchführung von Tätigkeiten oder die Annahme von Entscheidungen, die in deren Verantwortungsbereich fallen, an andere Mitarbeiter oder Mitarbeiter zu delegieren.
2. SORGFALT: Halten Sie im Falle einer Anstellung die Arbeitszeiten ein, außer in begründeten Fällen, und beschränken Sie Abwesenheiten vom Arbeitsplatz auf das unbedingt notwendige Maß. Stellen Sie im Falle einer Anstellung den zugewiesenen Aufgaben ausreichend Zeit und Engagement zur Verfügung, um die entsprechenden Ziele zu erreichen.
3. RESPEKT: Verhalten Sie sich anderen gegenüber respektvoll und einfühlsam, vermeiden Sie es, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen zu arbeiten und vermeiden Sie es, während der Arbeit aus irgendeinem Grund solche Substanzen zu konsumieren oder abzugeben.
4. UNTERNEHMENSKLIMA: Tragen Sie zur Schaffung eines professionellen Klimas bei, in dem sich alle Kollegen positiv an der Erreichung der Unternehmensziele beteiligt fühlen.
5. EHRLICHKEIT: Die bereitgestellten Güter und Ressourcen sind bestimmungsgemäß und unter Wahrung ihrer Erhaltung und Funktionalität zu verwenden. Jeder Empfänger ist persönlich und unmittelbar für den Schutz und die Erhaltung der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben anvertrauten Güter und Ressourcen verantwortlich. Daher verpflichten sie sich, die Bürotelefonleitungen außer in Notfällen nicht für private Zwecke zu nutzen und die Bestimmungen der Unternehmensordnung für die Nutzung von Computersystemen, Internet und E-Mail einzuhalten. Sie verpflichten sich außerdem, Firmenfahrzeuge nicht für private Zwecke zu nutzen und nicht
Personen außerhalb des Unternehmens zu befördern, sofern dies nicht ausdrücklich vom Unternehmen genehmigt wurde.
6. VERTRAULICHKEIT: Seien Sie bei der Verwendung nicht öffentlicher Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben erhalten, äußerst vorsichtig und umsichtig. Die Informationen
und alle anderen Materialien, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten, sind Eigentum des Unternehmens. Die Empfänger verpflichten sich, ohne ausdrückliche Genehmigung keine Informationen und/oder andere Arten von Nachrichten, Dokumenten, Daten usw. im Zusammenhang mit den Handlungen und Vorgängen der jeweiligen Stelle oder Verantwortung preiszugeben, zu verwenden oder weiterzugeben, die vertraulich sind. Alle an einer Meldung oder an der Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Whistleblowing-Gesetzgebung beteiligten Personen sind verpflichtet, die Identität des Meldenden, der beteiligten Personen und den Inhalt der Meldung streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und wird im Whistleblowing-Verfahren des Unternehmens vorgeschrieben.
Bawer.
7. INTERESSENKONFLIKT: Vermeiden Sie alle Situationen und Aktivitäten, in denen ein Interessenkonflikt zwischen persönlichen wirtschaftlichen Aktivitäten und Pflichten entstehen kann
im Unternehmen abgedeckt sind oder die Interessen des Unternehmens selbst. Sollten dennoch gelegentlich Konfliktsituationen oder potenzielle Konflikte auftreten, ist es
Für die erforderlichen Maßnahmen ist ein Höchstmaß an Kommunikation und Transparenz gegenüber der verantwortlichen Person bzw. der entsprechenden Funktion erforderlich.
8. GESCHENKE: Nehmen Sie kommerzielle Aufmerksamkeiten wie Geschenke, Zahlungen und Vergünstigungen nur dann direkt oder indirekt an oder bieten Sie sie nur dann an, wenn diese nicht als unrechtmäßige Erlangung von Vorteilen für Sie selbst oder das Unternehmen ausgelegt werden können. Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die Geschenke annehmen oder anbieten, die nicht der üblichen Höflichkeit entsprechen, müssen ihren Vorgesetzten oder die zuständige Stelle direkt informieren und die Geschenke ablehnen.
9. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT: Beteiligen Sie sich an den Prozessen der Risikoprävention, des Umweltschutzes und des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes für sich selbst, Ihre Kollegen und Dritte.
10. VERWALTUNGSVERANTWORTUNG: Transparenz, Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresabschlussinformationen sind von besonderer Bedeutung. Jeder Mitarbeiter ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, mitzuwirken, um sicherzustellen, dass die Geschäftsvorfälle korrekt dargestellt werden. Die in den periodischen Berichten sowie in der allgemeinen und analytischen Buchführung enthaltenen Informationen müssen den Grundsätzen der Transparenz, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit entsprechen. Die Buchführung muss auf präzisen, umfassenden und überprüfbaren Informationen basieren. Jeder Eintrag in den Geschäftsbüchern muss die Art der Transaktion widerspiegeln, ihren Inhalt darstellen und auf ausreichenden Belegen beruhen.
11. KOMMUNIKATION: Mitarbeiter, die Kenntnis von Verstößen gegen die Whistleblowing-Regeln haben oder einen solchen vermuten, können diese gemäß den im Whistleblowing-Verfahren des Unternehmens beschriebenen Verfahren melden. Das Unternehmen ergreift angemessene Disziplinarmaßnahmen gegen Personen, die einschüchterndes oder diskriminierendes Verhalten an den Tag legen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die gemäß dem oben genannten Whistleblowing-Verfahren Hinweise auf Verstöße oder rechtswidriges Verhalten geben.
Whistleblowing
1. Das Unternehmen bekämpft illegale Aktivitäten und verbessert
ständig die Unternehmenskultur geprägt durch korrektes Verhalten, hat
das Whistleblowing-Verfahren eingeführt, das die Meldemethoden beschreibt
Verstöße und/oder illegale Aktivitäten (sogenanntes Whistleblowing) im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und
setzt sich dafür ein, Hinweisgebern in gutem Glauben umfassenden Schutz und Vertraulichkeit zu bieten.
2. Daher gilt für das Unternehmen:
• hat interne Kanäle zur Meldung von Verstößen und/oder illegalen Aktivitäten eingerichtet;
• hat die Verwaltung der Berichte einer autonomen, dedizierten Einheit anvertraut,
speziell ausgebildet und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet, um die
erhaltene Berichte;
• wahrt die strengste Vertraulichkeit der eingegangenen Meldungen;
• verbietet jede Form von Vergeltung oder Diskriminierung gegenüber
Berichterstattung;
• garantiert den Schutz der Autoren der Berichte vor Vergeltungsmaßnahmen oder
Diskriminierung, der sie aufgrund der Meldung ausgesetzt sein könnten, und
wahrt die Vertraulichkeit der Identität, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist;
• schützt auch Vermittler, also Menschen, die mit dem Hinweisgeber durch eine stabile Beziehung verbunden sind
affektive oder Verwandtschaft innerhalb des vierten Grades, die im selben Kontext operiert
Arbeit, die Arbeitskollegen des Reporters; die Unternehmen, die dem Reporter gehören oder die
im selben Arbeitskontext wie er tätig sind; der anonyme Hinweisgeber, wenn später
identifiziert und Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt;
• geeignete Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die gegen die Schutzmaßnahmen der
Hinweisgeber, von jedem, der auch gegen die Geheimhaltungspflicht gegenüber der betreffenden Person verstößt und/oder
im Bericht erwähnt;
• ergreift Disziplinar- und/oder Sanktionsmaßnahmen oder leitet rechtliche Schritte ein
im Falle von Meldungen, die sich als unbegründet oder opportunistisch erweisen, unabhängig davon, ob sie
aus internen oder externen Kanälen. Der Reporter, der den Bericht erstellt hat
in gutem Glauben kann nicht sanktioniert werden.
AUSSENBEZIEHUNGEN
1. KUNDEN: Die Beziehungen zu den Kunden müssen auf Exzellenz im Produkt, in der
Service und Qualität; muss von den Grundsätzen der Transparenz und Fairness inspiriert sein und
Treu und Glauben; sie müssen die Regeln des Marktes und des Wettbewerbs respektieren.
2. LIEFERANTEN: Die Auswahl der Lieferanten und die Verhandlung müssen in
transparent und in Übereinstimmung mit den in den verschiedenen Ländern geltenden Vorschriften und muss
strenge Parameter hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit, Objektivität, Korrektheit, Preis und Qualität einhalten
von Waren und Dienstleistungen.
3. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG: Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung
kann ausschließlich von speziell dafür vorgesehenen Unternehmensfunktionen verwaltet werden
delegiert und autorisiert. Solche Beziehungen müssen:
a. auf Transparenz, Fairness, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beruhen;
b. die in den verschiedenen Ländern geltenden Vorschriften einzuhalten;
c. Gewährleistung der Sicherheit der Kommunikationsmethoden, um zu vermeiden
Fehlinterpretationen bei der Rekonstruktion der Vorgehensweise.