Demnächst erscheint der „Mini-Code“ für die brandschutztechnische Gestaltung von Arbeitsplätzen mit geringem Risiko, der einige Anforderungen und Maßnahmen auf Grundlage der Brandrisikobewertung enthält.
Der Entwurf eines interministeriellen Erlasses (zur Unterzeichnung durch die Innen- und Arbeitsminister) wurde vorgelegt und soll den alten Ministererlass vom 10. März 1998 ersetzen. Das neue Dekret legt die Kriterien für die Ermittlung der Maßnahmen fest, die an Arbeitsplätzen mit geringem Risiko zur Verhütung und Begrenzung der Folgen eines Brandes ergriffen werden müssen, sowie die Vorsichtsmaßnahmen, die von den Arbeitgebern zu beachten sind.
Die Anpassung bestehender Arbeitsplätze wird innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Dekrets erwartet.